Was auf dem Bankbeleg steht, wofür cashlog es nutzt — und was die App bewusst nicht berechnet. Zuerst zählt immer: In welchem Land bist du steuerlich ansässig?
Wenn du in Österreich steuerlich ansässig bist, gilt für viele Wertpapiererträge und Verkaufsgewinne die Kapitalertragsteuer (KESt).
Eine österreichische Bank behält die KESt oft automatisch ein und führt sie ab. Mit diesem Abzug ist die Einkommensteuer auf diese Erträge in vielen Fällen abgegolten (Endbesteuerung). Du siehst den Betrag auf der Abrechnung — cashlog speichert genau diesen Betrag.
Ein ausländischer Broker behält die österreichische KESt oft nicht ein. Dann können Erträge in der Steuererklärung anzugeben sein. Auch hier gilt für cashlog: Was auf dem Beleg steht (oder was du einträgst), zählt für die Rendite.
Verluste können unter Bedingungen mit bestimmten Gewinnen verrechnet werden — das macht in der Regel die Bank oder die Steuererklärung. cashlog führt diese Verrechnung nicht.
Offizielle Erklärungen:
BMF — Besteuerung von Kapitalerträgen →
oesterreich.gv.at — KESt kurz erklärt →
Wenn du in Deutschland steuerlich ansässig bist, gilt für viele Kapitalerträge die Abgeltungsteuer.
Bist du kirchensteuerpflichtig, behält die Bank zusätzlich Kirchensteuer auf Kapitalerträge ein (meist 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst oft 9 % — jeweils auf die Abgeltungsteuer, mit einer gesetzlichen Anpassung der Bemessung).
Dadurch liegt die Gesamtbelastung grob bei:
In den Optionen kannst du das für die Netto-Schätzung wählen. Steht die Steuer bereits auf der Abrechnung, nutzt cashlog den Belegbetrag — dann brauchst du die Schätzung nicht.
Die Bank führt Verluste getrennt. Wichtig bei Aktien: Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen in der Regel nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden. cashlog baut das nicht nach.
EStG § 32d (Abgeltungsteuer) →
EStG § 20 (u. a. Aktienverluste) →
Private Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind nach Bundesrecht oft steuerfrei. Ausnahme: gewerbsmäßiger Handel — dann kann es anders sein.
Diese Erträge zählen zur Einkommenssteuer. Oft wird eine Verrechnungssteuer (häufig 35 %) einbehalten. Das ist in vielen Fällen eine Sicherungssteuer — bei korrekter Angabe in der Steuererklärung oft rückforderbar bzw. anrechenbar. Was du endgültig zahlst, hängt stark vom Kanton ab.
Bei manchen ausländischen Wertpapieren behält der Emittentenstaat Steuer ein (Quellensteuer). Abkommen können eine Anrechnung oder Ermäßigung vorsehen — das regeln Bank, Formulare und Finanzamt.
cashlog zeigt ausländische Quellensteuer, wenn sie auf der Abrechnung steht. Es rechnet keine Anrechnung aus.