Steuern auf der Abrechnung — einfach erklärt

Was auf dem Bankbeleg steht, wofür cashlog es nutzt — und was die App bewusst nicht berechnet. Zuerst zählt immer: In welchem Land bist du steuerlich ansässig?

1. Was cashlog mit Steuern macht

Tut die App

  • Steuerbeträge von der Abrechnung oder deiner Eingabe speichern
  • diese Beträge in die Rendite nach Steuern einrechnen
  • nachfragen, wenn bei Ansässigkeit in AT oder DE ein Gewinnverkauf ohne Steuerbetrag auffällt

Tut die App nicht

  • die Verlustverrechnung der Bank nachbauen
  • Steuererklärung erstellen
  • Anrechnung aus Abkommen ausrechnen
  • Steuerberatung geben
Wichtig: Steueransässigkeit = das Land, in dem du steuerlich ansässig bist — nicht zwingend der Ort deines Depots. Steht auf dem Beleg ein Betrag, hat dieser Vorrang vor dem Satz in den Einstellungen.

2. Österreich — KESt

Wenn du in Österreich steuerlich ansässig bist, gilt für viele Wertpapiererträge und Verkaufsgewinne die Kapitalertragsteuer (KESt).

Die üblichen Sätze

  • 27,5 % — typisch für Aktien, Fonds/ETFs, Anleihen, Dividenden, viele Derivate und Krypto
  • 25 % — typisch für Zinsen auf Sparbuch, Girokonto und vergleichbare Bankeinlagen

Depot in Österreich

Eine österreichische Bank behält die KESt oft automatisch ein und führt sie ab. Mit diesem Abzug ist die Einkommensteuer auf diese Erträge in vielen Fällen abgegolten (Endbesteuerung). Du siehst den Betrag auf der Abrechnung — cashlog speichert genau diesen Betrag.

Depot im Ausland

Ein ausländischer Broker behält die österreichische KESt oft nicht ein. Dann können Erträge in der Steuererklärung anzugeben sein. Auch hier gilt für cashlog: Was auf dem Beleg steht (oder was du einträgst), zählt für die Rendite.

Verluste

Verluste können unter Bedingungen mit bestimmten Gewinnen verrechnet werden — das macht in der Regel die Bank oder die Steuererklärung. cashlog führt diese Verrechnung nicht.

In den Optionen steht für Österreich der übliche Schätzsatz 27,5 % — nur wenn kein Belegbetrag vorhanden ist.

3. Deutschland — Abgeltungsteuer & Kirchensteuer

Wenn du in Deutschland steuerlich ansässig bist, gilt für viele Kapitalerträge die Abgeltungsteuer.

Der Grundsatz ohne Kirchensteuer

  • 25 % Abgeltungsteuer
  • plus Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Abgeltungsteuer)
  • zusammen oft 26,375 %

Kirchensteuer — klar gesagt

Bist du kirchensteuerpflichtig, behält die Bank zusätzlich Kirchensteuer auf Kapitalerträge ein (meist 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst oft 9 % — jeweils auf die Abgeltungsteuer, mit einer gesetzlichen Anpassung der Bemessung).

Dadurch liegt die Gesamtbelastung grob bei:

  • ca. 26,375 % — ohne Kirchensteuer
  • ca. 27,82 % — mit 8 % Kirchensteuer
  • ca. 28,00 % — mit 9 % Kirchensteuer

In den Optionen kannst du das für die Netto-Schätzung wählen. Steht die Steuer bereits auf der Abrechnung, nutzt cashlog den Belegbetrag — dann brauchst du die Schätzung nicht.

Verlustverrechnung (kurz)

Die Bank führt Verluste getrennt. Wichtig bei Aktien: Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen in der Regel nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden. cashlog baut das nicht nach.

4. Schweiz — Kursgewinn & Verrechnungssteuer

Kursgewinne

Private Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind nach Bundesrecht oft steuerfrei. Ausnahme: gewerbsmäßiger Handel — dann kann es anders sein.

Dividenden und Zinsen

Diese Erträge zählen zur Einkommenssteuer. Oft wird eine Verrechnungssteuer (häufig 35 %) einbehalten. Das ist in vielen Fällen eine Sicherungssteuer — bei korrekter Angabe in der Steuererklärung oft rückforderbar bzw. anrechenbar. Was du endgültig zahlst, hängt stark vom Kanton ab.

In den Optionen: Kursgewinn oft 0 % · Dividenden/Zinsen als Schätzung (nicht als fertige Kantonssteuer). Besser ist immer der Betrag vom Beleg.

5. Ausländische Quellensteuer (z. B. USA)

Bei manchen ausländischen Wertpapieren behält der Emittentenstaat Steuer ein (Quellensteuer). Abkommen können eine Anrechnung oder Ermäßigung vorsehen — das regeln Bank, Formulare und Finanzamt.

cashlog zeigt ausländische Quellensteuer, wenn sie auf der Abrechnung steht. Es rechnet keine Anrechnung aus.